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12.01.2023

Senat komplettiert Berliner Mobilitätsgesetz

Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität – diese beiden neuen Kapitel des Berliner Mobilitätsgesetzes hat der Berliner Senat im Dezember beschlossen. Damit wird ein Gesetzesentwurf vervollständigt, der bisher vor allem die Bereiche ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr fokussierte. Im nächsten Schritt wird sich der Rat der Bürgermeister mit dem Gesetz befassen

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist deutschlandweit einzigartig. Im Sommer 2018 wurde es vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Und seitdem gibt Berlin als erstes Bundesland dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie dem Fuß- und Radverkehr planerischen Vorrang. Die damalige erste Fassung des Gesetzes enthielt zunächst einen allgemeinen Teil sowie Abschnitte zum ÖPNV und Radverkehr. Der Abschnitt zum Fußverkehr wurde Anfang 2021 ergänzt. Mit den Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität wird das Mobilitätsgesetz nun komplettiert.

Bettina Jarasch, Berliner Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, hob die zukunftsweisende Bedeutung des Berliner Mobilitätsgesetzes für die bundesweite Verkehrspolitik hervor. „Wirtschaftsverkehr betrifft uns alle“, so Jarasch. „Unser Ziel ist es, ihn in Berlin stadtverträglich zu organisieren, damit Warenströme, Liefer- und Entsorgungsverkehr überall reibungslos funktioniert.“ Dafür sollen die Infrastruktur für Transporte auf Schiene und Wasser und für den Warenumschlag gesichert, lokale Umschlagplätze in Wohnquartieren eingerichtet und Anreize für den Einsatz emissionsarmer Nutzfahrzeuge geschaffen werden.

Die neuen Abschnitte zum Wirtschaftsverkehr und zur Neuen Mobilität wurden – ebenso wie die bisherigen Teile des Mobilitätsgesetzes – in einem Beteiligungsverfahren mit dem Berliner Mobilitätsbeirat erarbeitet. In den Prozess eingebunden waren Mobilitätsverbände, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Interessenvertretungen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Auch Hinweise aus Verbänden wurden berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf geht nun im nächsten Schritt an den Rat der Bürgermeister. Anschließend wird er erneut im Senat beraten; danach wird sich das Abgeordnetenhaus mit dem Berliner Mobilitätsgesetz beschäftigen und darüber abstimmen.

Die wichtigsten neuen Regelungen des Berliner Mobilitätsgesetzes

  • Stadtverträglichkeit des Wirtschaftsverkehrs: Der Lieferverkehr soll stadtverträglicher abgewickelt werden, zum Beispiel indem Hauptverkehrszeiten gemieden und mehr emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden. Eingeführt wird außerdem ein Markenzeichen für besonders sichere, emissionsarme Lieferfahrzeuge und Prozesse, das künftig auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Berücksichtigung findet.
     
  • Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs: Die Senatsmobilitätsverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Sicherung von Flächen für den Wirtschaftsverkehr. So sollen etwa bestehende Infrastrukturanlagen der Schienen- und Wasserstraßen sowie die öffentlichen Binnenhäfen (Westhafen, Südhafen Spandau, Hafen Neukölln) erhalten bleiben oder bedarfsweise reaktiviert werden. Ein neuer Leitfaden zur Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen mit konkreten Qualitäts- und Quantitätsvorgaben soll die Bezirke bei der Planung unterstützen. Die Errichtung von Liefer- und Ladezonen für Geschäfte und Betriebe erhält Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze (ausgenommen sind Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen).
     
  • Austauschplattform Wirtschaftsverkehr: Die Berliner Plattform soll den regelmäßigen Austausch zwischen Akteurinnen und Akteurinnen des Wirtschaftsverkehrs mit den zuständigen Stellen aus Politik und Verwaltung fördern. Diese wiederum sollen die Mobilitätsverwaltung in Fragen der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs unterstützen und bei der Fortschreibung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes mitwirken.
     
  • Plattform für verkehrsrelevante Daten: Die Daten sollen auf einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform gebündelt bereitgestellt werden, die öffentliche und private Anbieterinnen und Anbieter bei der Entwicklung neuer Mobilitätsdienstleistungen unterstützt.
     
  • Innovationsfördernde Rahmenbedingungen: Die Senatsmobilitätsverwaltung definiert Ziele für neuartige Mobilitäts- und Logistikangebote und benennt eine Ansprechperson für die Begleitung und Erprobung entsprechender Modellprojekte. (vdo)
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